Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie Schneefall, Glatteis oder Sturm gilt folgende Regelung:
Ist die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg durch extreme Wetterverhältnisse nicht mehr gewährleistet, kann es zu kurzfristigen Ausfällen des Präsenzunterrichts kommen. An diesen Tagen findet Distanzunterricht statt. Ob und an welchen Schulen der Unterricht ausfällt, entscheidet eine Koordinierungsgruppe der Landesschulbehörde.
Von dieser Entscheidung erfahren alle über die regionalen und überregionalen Radiosender.
Bei entsprechender Witterung informieren morgens ab 6.00 Uhr die Radiosender und die aktuellen Informationen werden auf der Schul-Homepage veröffentlicht.
Wird im Radio ein Unterrichtsausfall bekannt gegeben, sollten die Kinder möglichst nicht zur Schule kommen.
Sind Kinder schon in der Schule angelangt, werden sie grundsätzlich nicht zurückgeschickt. Es werden auf jeden Fall Lehrkräfte da sein, die die Kinder betreuen.